Der Energieausweis

Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergie- verbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Und doch ist die Energieeffizienz der Gebäude und Anlagentechnik für die meisten von uns eine unbekannte Größe. 
    

Dies soll der Energieausweis ändern. Er ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz auf dem Immobilienmarkt schaffen soll. Die neue Energie- einsparverordnung (EnEV 2007) macht den Energieausweis für Wohngebäude ab dem 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht. Mit dem Energieausweis für Gebäude ergibt sich die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen. 

    (Quelle: dena/BMVBS)
Wir bieten Ihnen die Ausstellung des Verbrauchsausweises und des Bedarfsausweises an. In jedem Fall ist eine Vor-Ort-Besichtigung Bestandteil unseres Leistungsumfanges. Nur so können wir unserer Verpflichtung für Empfehlungen zu kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes gerecht werden. 

Weitere Bestandteile Bestandteile unseres Leistungsangebotes sind:

Verbrauchsausweis

Die Erfassung der Energieverbräuche der letzten drei Jahren. Sie erhalten eine Erfassungsbogen, den wir als Grundlage für die Erstellung des Verbrauchsausweises nutzen. 

Bedarfsausweis  

Die Erfassung der Anlagendaten und Gebäudedaten vor Ort. Für eine kostengünstige Ausstellung des Bedarfsausweises ist es von Vorteil, wenn 
Gebäudegrundriss und Schnittzeichnung vom Auftraggeber bereitgestellt werden können.

Haben Sie Interesse an unserem Angebot?

Dann rufen sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Wir senden Ihnen gern ein persönliches Angebot. 

 

Zum Schluss möchten wir Ihnen gern noch eine Stellungnahme der dena, zur Ausstellung von Verbrauchsausweisen im Internet anfügen:  

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) warnt vor Billigangeboten für Energieausweise.

Wer bei der Erstellung des Energieausweises für Gebäude spart, kann böse Überraschungen erleben. Die dena empfiehlt, sich Angebote zur Erstellung des Energieausweises genau anzusehen. Denn der Energieausweis zum kleinen Preis erweist sich oft als Mogelpackung. Das Ausfüllen eines Internet-Fragebogen ohne Vor-Ort-Termin und großen Aufwand lässt oftmals einen ungültigen Energieausweis im Briefkasten landen. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

"Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis", betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.

Bei der Beurteilung der Angebote helfen folgende Kriterien: Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Außerdem ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob die ihm gemeldeten Gebäudedaten (Gebäudemaße und Energieverbrauch) plausibel sind. Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Je ausführlicher die Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises.

 Diesen Artikel finden Sie im Original bei dena.